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Immobilien in der Frankfurt am Main

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Flächen in Frankfurt am Main
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Das Formular für die Gewerbeanmeldung finden Sie unter folgendem Link: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/gewerberegister
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Geschäfte dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein.
Beachten Sie bitte: - Verkaufstellen müssen ab 14.00 Uhr geschlossen werden, wenn der 24. oder 31. Dezember auf einen Werktag fällt. - Verkaufstellen müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein (außer einige Ausnahmen)
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Der vorübergehende Verkauf von Getränken (alkoholfrei und alkoholisch) und/oder Speisen muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.