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Flächen in Stuttgart
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich, ausgenommen, die Genehmigung des Vermieters wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Der Mieter kann den Mietvertrag nur verlängern, wenn dieser eine Verlängerungsoption enthält.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Nein, Vermieter verlangen in der Regel keine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich ist für die Ausübung der meisten Gewerbe keine besondere Erlaubnis erforderlich. Für manche Bereiche gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Deutschland eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Die Anmeldung muss am ortsansässigen Gewerbeamt oder auch Ordnungsamt angemeldet werden vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit.
Gibt es Formulare für diese Bewilligung?
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.service-bw.de/de/web/guest/leistung?p_p_id=languagechooser_WAR_navigationgui&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Geschäfte dürfen montags bis samstags rund um die Uhr geöffnet sein.
Der Verkauf von Waren ist an den folgenden Tagen nicht erlaubt: - An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen - Am 24. Dezember, wenn dieser Tag ein Werktag ist, ab 14.00 Uhr
Bitte beachten Sie: - Es gibt Ausnahmen für einige Branchen (wie Tankstellen, Apotheken, Kurorte, Flughäfen, etc.) oder bestimmt Waren (Verkauf von frischen Backwaren, Blumen, etc.)
Welche Bewilligungen benötige ich, um Öffnungszeiten zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Ausnahmegenehmigungen nach Ladenschlussgesetz können nur gewährt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind. Die Genehmigungen können Sie bei der örtlichen Behörde anfragen.
Benötigen Displays auf der Strasse eine Bewilligung? Wo kann ich diese erhalten?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich. Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Straßen können Sie über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen.
Darf ich Waren auf dem Gehsteig anbieten?
Eine Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Straßen ist erforderlich.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.