Flächen in Wirtschaftsraum Thun
Rechtliche Hinweise
Dürfen Objekte im allgemeinen untervermietet werden?
Ja, Untermiete ist im Allgemeinen erlaubt.
Bestehen gesetzliche Einschränkungen bei der Untermiete von 1-12 Monaten?
Ja, es gibt Einschränkungen.
Was für Einschränkungen?
Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
Kann ein Mieter die Mietdauer mit rechtlichen Mitteln gegen den Willen des Vermieters verlängern?
Nein, das ist nicht möglich.
Kann eine Verlängerung vertraglich ausgeschlossen werden?
Nein, eine Verlängerung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Falls nicht, warum nicht?
Das Rechtsinstrument der Mieterstreckung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden, aber für gewerbliche Kurzzeitmieten ist es in der Regel nicht erfolgreich.
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Verlangen Vermieter bei kurzfristigen Mietenverhältnissen eine Haftpflichtversicherung?
Ja, Vermieter verlangen in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Warengeschäft zu betreiben?
Nein, es ist keine Bewilligung erforderlich um ein Warengeschäft zu betreiben. Bauten und andere Arbeiten können jedoch bewilligungspflichtig sein.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Grundsätzlich sind keine besonderen Gewerbeerlaubnisse erforderlich, solange eine Person die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat. Für gewisse Shopkategorien z. B. Lebensmittel, Alkohol, Tabak, usw. gelten dennoch spezielle Erlaubnisvorschriften.
Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister führt automatisch zur Erteilung einer allgemeinen Gewerbeerlaubnis (Zertifikat). In einigen spezifischen Sektoren, darunter Banken, Versicherungen, Transport und Arbeitsvermittlung, ist eine besondere Lizenz erforderlich.
Was sind die zugelassenen Öffnungszeiten?
Generell gelten im Kanton Bern folgende Ladenöffnungszeiten (ausgenommen sind Apotheken, Ausstellungen, Galerien und Veranstaltungen): Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 6:00 bis 17:00 Uhr.
Welche Bewilligungen benötige ich, um Öffnungszeiten zu verlängern? Wo kann ich diese erhalten?
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn besondere Gründe für eine Ausnahme vorliegen. Am besten lässt du dich vom Amt für Wirtschaft (AWI) beraten.
Benötige ich eine Bewilligung, um ein Restaurant zu eröffnen?
Ja, eine Bewilligung ist erforderlich.
Falls ja, wo kann ich diese erhalten, und was muss ich dabei beachten?
Betriebsbewilligungen für Restaurants, Bars, Cafés, andere Gastrobetriebe müssen bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Die Formulare werden von den zuständigen Regierungsstatthalterämtern zur Verfügung gestellt.
Welche Bewilligungen brauche ich, um einen Event zu veranstalten (z.B. Alkoholausschank)?
Für den Alkoholausschank benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde, in welcher die Veranstaltung stattfindet.